Datenschutzberatung

Leistungen im Detail - Datenschutz & Datensicherheit

Kompetenz seit über 15 Jahren. Für Firmen und Vereine.

Obwohl die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BGSD-neu) schon lange Zeit gelten, kommt es immer noch zu Missverständnissen und Unklarheiten. Das alte BDSG war ein eigenständiges Gesetz, hingegen muss das BDSG-neu immer in Verbindung mit der DS-GVO betrachtet werden, es konkretisiert und ergänzt sozusagen die DS-GVO auf nationaler Ebene. Die Verordnung gilt für alle Personen, die personenbezogen Daten verarbeiten. Brauche ich überhaupt einen Datenschutzbeauftragten?

Fragen wie... "Darf ich Bilder von meinen Angestellten machen und diese veröffentlichen" oder "Wo und wie kann ich mein Firmengelände überwachen?"
sollten für Sie keine quälenden Fragen sein.

Lassen Sie sich von uns beraten und helfen dadurch Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen zu schaffen. Wir gehen mit Ihnen offenen Fragen auf den Grund.

  • Datenschutzberatung und Unterstützung vor Ort
  • Überprüfung der Technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM)
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Sichere Prozesse
  • Analyse des aktuellen Standes mit Maßnahmenübersicht zur Umsetzung
  • Konforme Datenschutzerklärungen für Ihr Unternehmen und Ihre Website nach Vorgabe der DS-GVO
  • Praktische Vorlagen und Organisationshilfen für Ihr Unternehmen
  • Schulung / Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter 
  • Vereinsdatenschutz u.v.m.

Wie gehen wir in der Regel vor?

Bestandsaufnahme

Wir setzen uns zusammen und besprechen im Detail Ihren Ist-Zustand und klären Ihre Anforderungen. Dabei nehmen wir alle relevanten Informationen auf.

Analyse

Wir setzen uns ins stille Kämmerlein und analysieren, prüfen und erstellen ein für Sie abgestimmtes Lösungs- und Umsetzungskonzept.

Informationen

Sie erhalten von uns ein Infopaket, welches sich über kurzfristig bis langfristen Maßnahmen erstreckt, bei dem wir Sie permanent begleiten.

Brauche ich überhaupt einen Datenschutzbeauftragten?

Sind in Ihrem Unternehmen mind. 20 Personen regelmäßig - mit der automatisierten Datenverarbeitung (erheben und nutzen) beschäftigt, muss das Unternehmen gem. der DS-GVO einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen. Dies erfolgt bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde.

Ist die Kerntätigkeit - unabhängig der Mitarbeiterzahl - das erheben, verarbeiten, nutzen und/oder übermitteln von personenbezogenen Daten, ist ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter zu benennen.

Ebenso bei besonders sensiblen Daten (Gesundheit, sexuelle Ausrichtung, politische und religiöse Ansichten)

WICHTIG!
Auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, müssen Sie sich an die gesetzlichen Bestimmung halten.

Wir unterstützen Sie dabei.

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Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unseren fairen Preisen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur DS-GVO.

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